Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Leistungsspektrum, Geltungsbereich

1.1. Die co2.auto GmbH, Niederlassung Österreich, („co2.auto“) betreibt Online-Plattformen (jeweils die „Plattform“) zur Einreichung von Strommengen aufgrund des Betriebs von rein elektrisch angetriebenen Kraftfahrzeugen (je ein „Elektrofahrzeug“), zum Erhalt einer Bescheinigung gemäß § 11 Abs. 8 Kraftstoffverordnung 2012, idF BGBl. II Nr. 452/2022, („KVO“) sowie zur Vermarktung dieser Strommengen (jeweils die „THG-Quote“ für jedes Elektrofahrzeug pro Kalenderjahr) im Rahmen gesetzlich vorgesehener Möglichkeiten an. Jedes Elektrofahrzeug muss den Anforderungen von Ziffer 3.1 dieser AGB entsprechen. Das Konzept der Plattform beruht auf der gesetzlichen Regelung der KVO, wonach Verpflichtete iSd KVO (d.s. idR Anbieter fossiler Kraftstoffe) zur Erfüllung der Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen auch die eingesparten CO2-Emmissionen von Letztverbrauchern als Halter von Elektrofahrzeugen anrechnen können.

1.2. Um die Plattform nutzen zu können, müssen Nutzer der Plattform („Nutzer“) einen persönlichen Account anlegen („Registrierung“).

1.3. Nutzer kann ein Verbraucher sein, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat. Nutzer kann auch ein Unternehmer sein, der seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat. Der Nutzer ist entweder jene natürliche oder juristische Person, auf die das Elektrofahrzeug in Österreich zugelassen ist („Halter“), oder Jemand, den der Halter zum Verkauf der THG-Quote seines Elektrofahrzeugs sowie zum Erhalt der ePrämie gemäß Ziffer 6. dieser AGB berechtigt hat („Berechtigter“).

1.4. In seinem Account kann der Nutzer eines oder mehrere Elektrofahrzeuge für den Verkauf der THG-Quote durch co2.auto anmelden. Damit räumt der Nutzer an co2.auto das übertragbare Recht ein, die THG-Quote in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Verpflichtete iSd KVO zu verkaufen („THG-Quotenhandel“). Als Gegenleistung erhält der Nutzer eine ePrämie gemäß Ziffer 6. dieser AGB als Vergütung, die insbesondere abhängig vom erzielten Entgelt durch den Verkauf der THG-Quote durch co2.auto ist.

1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Registrierung sowie alle Verträge, die co2.auto mit dem Nutzer hinsichtlich des Verkaufs der THG-Quote abschließt (jeweils der „THG-Quotenvertrag“).

2. Registrierung

2.1. Um einen THG-Quotenvertrag abschließen zu können, muss sich der Nutzer auf der Plattform der co2.auto registrieren.

2.2 Im Rahmen der Registrierung gibt der Nutzer in der Registrierungsmaske auf der Plattform seinen Namen, seine Anschrift und seine gültige E-Mail-Adresse an und akzeptiert diese AGB. Bei Unternehmern sind zusätzlich deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer („UID“) oder, falls diese nicht vorhanden ist, deren Steuernummer anzugeben. Weiters muss bei Unternehmern die bekanntgegebene E-Mail-Adresse eine Firmen-E-Mail-Adresse sein. Nutzer müssen co2.auto über die Änderung von Daten, insbesondere Kontaktdaten, durch Eingabe der geänderten Daten auf der Plattform informieren.

2.3. Die Registrierung eines Unternehmers darf nur von einer Person vorgenommen werden, die kraft Gesetzes oder aufgrund eines Rechtsgeschäfts („Bevollmächtigung“) hierzu berechtigt ist. Die im Namen des Unternehmers handelnde Person versichert mit der Registrierung, zur Vertretung des Unternehmers berechtigt zu sein.

2.4. co2.auto schaltet den Account des Nutzers frei und informiert diesen hierüber. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Freischaltung, insbesondere ist co2.auto berechtigt, die Registrierung des Nutzers abzulehnen.

2.5. Die Registrierung auf der Plattform ist essentiell für die Vertragsbeziehung. Die Kommunikation der Parteien erfolgt per E-Mail. co2.auto sendet E-Mails an den Nutzer unter Verwendung der zuletzt registrierten E-Mail-Adresse des Nutzers. Sollte der Nutzer seinen Account dennoch löschen, so kann der Nutzer die Funktionalitäten der Plattform nicht mehr nutzen. Ein Ersatz dieser Informationen und Funktionalitäten per E-Mail gibt es nicht. Der THG-Quotenvertrag bleibt von der Löschung des Accounts unberührt. Das Rücktrittsrecht des Nutzers gemäß FAGG bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

2.6. co2.auto kann den Account löschen und vom THG-Quotenvertrag zurücktreten, wenn der Nutzer seinen Account missbräuchlich und betrügerisch nutzt. Weiters kann co2.auto den Account löschen und vom THG-Quotenvertrag zurücktreten, wenn co2.auto aus rechtlichen Gründen oder sonst aus nicht von co2.auto zu vertretenden Gründen die gegenständliche Dienstleistung nicht mehr anbieten kann, worüber co2.auto den Nutzer unverzüglich zu informieren hat. Daneben kann co2.auto den Account löschen, wenn sich der Nutzer über einen Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten nicht mehr auf der Plattform eingeloggt hat und noch nie ein Elektrofahrzeug auf der Plattform angemeldet war.

2.7. Sämtliche Erklärungen des Nutzers und von co2.auto im Zusammenhang mit dem Account und dem THG-Quotenvertrag haben in Textform per E-Mail zu erfolgen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Die Anmeldung eines Elektrofahrzeugs durch den Nutzer auf der Plattform stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss an die co2.auto dar („THG-Anmeldung“). Anmeldeberechtigt ist nur ein in Österreich zugelassenes, zweispuriges Elektrofahrzeug, welches rein elektrisch betrieben wird, d.h. welches in der Zulassungsbescheinigung im Feld P3 „Elektro“ eingetragen hat. Der Nutzer muss bei THG-Anmeldung Halter des angemeldeten Elektrofahrzeugs oder Berechtigter sein. Mit der THG-Anmeldung bestätigt der Nutzer zum Verkauf der THG-Quote, zum Erhalt der ePrämie und zur Abgabe von Erklärungen zum THG-Quotenvertrag für den betreffenden Zeitraum berechtigt zu sein.

3.2. Die THG-Anmeldung erfolgt, indem sich der Nutzer in seinem Account auf der Plattform einloggt und im Bereich „Meine Fahrzeuge“ jeweils ein gut lesbares Foto der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) – entweder in Scheckkarten- oder Papierform – für jedes Elektrofahrzeug auf der Plattform hochlädt. Sollte ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden, so hat der Nutzer diesen unverzüglich nach Erhalt auf der Plattform hochzuladen. Der Nutzer hat:

i) die Felder „Kennzeichen“, „Fahrzeug-Identifikationsnummer“ (wie im Fahrzeugschein angegeben) und „Datum der Zulassung" für jedes Elektrofahrzeug auf der Plattform auszufüllen;

ii) ein Bankkonto bei einer Bank innerhalb der EU zur Auszahlung der ePrämie auf der Plattform einzutragen; und

iii) die Adresse des Ladepunktes, an dem das Elektrofahrzeug überwiegend geladen wird, auf der Plattform einzutragen.

a) Die THG-Anmeldung bezieht sich auf eine pauschalierte Einreichung gemäß § 11 Abs. 8 Z. 2 lit. d letzter Satz KVO. Zu Beginn des Folgejahres kann der Nutzer die THG-Anmeldung (und damit den Gegenstand des THG-Quotenvertrages einmalig gemäß Ziffer 3.2.b) dieser AGB ändern. Falls der Nutzer die THG-Anmeldung nicht gemäß Ziffer 3.2.b) dieser AGB ändert, bestätigt der Nutzer mit der THG-Anmeldung und sichert gegenüber co2.auto zu, dass die Ladevorgänge des registrierten Fahrzeugs an nicht-öffentlichen Ladepunkten überwiegend an der von ihm angegebenen Adresse stattfinden und die hierbei abgegebenen Strommengen nicht nachvollziehbar überprüfbar aufgezeichnet werden können.

b) Zu Beginn jedes Folgejahres kann der Nutzer einmalig die THG-Anmeldung (und damit den THG-Quotenvertrag mit co2.auto) auf eine Einreichung konkreter gemessener Strommengen gemäß § 11 Abs. 8 Z. 2 lit. d erster Teilsatz KVO ändern. Auf diese Möglichkeit wird co2.auto den Nutzer zu Beginn des Folgejahres per E-Mail hinweisen. Die THG-Anmeldung zur Einreichung konkreter gemessener Strommengen gemäß § 11 Abs. 8 Z. 2 lit. d erster Teilsatz KVO ist jeweils nur bis zu dem auf der Plattform angegebenen Tag des Folgejahres möglich. Mit der Änderung auf eine Einreichung konkreter gemessener Strommengen gemäß § 11 Abs. 8 Z. 2 lit. d erster Teilsatz KVO verpflichtet sich der Nutzer, die durch nachvollziehbare Aufzeichnungen dokumentierte, an das Elektrofahrzeug abgegebene energetische Menge an elektrischem Strom gemäß § 11 Abs. 8 Z. 2 lit. d erster Teilsatz KVO auf der Plattform einzutragen und die nach der KVO erforderlichen, nachvollziehbaren Aufzeichnungen auf der Plattform hochzuladen.

c) Mit Eintragung, Hochladen bzw. Übermittlung dieser Daten und Kopien bestätigt der Nutzer:

i) deren Richtigkeit und insbesondere, dass diese weder verfälscht noch manipuliert wurden;

ii) dass er keinen Vertrag gemäß § 11 Abs. 3 KVO mit einer oder einem anderen Antragsberechtigten für Strommengen betreffend denselben Elektrofahrzeugen für denselben Zeitraum zur Einreichung bei der Umweltbundesamt GmbH („Umweltbundesamt“) abgeschlossen hat; und

iii) dass weder der Halter noch der Berechtigte einen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt noch andere Anmeldungen und Anträge bei sonstigen Behörden für den gleichen Zeitraum wie co2.auto gestellt hat oder stellen wird oder Dritte dazu berechtigt hat oder berechtigen wird.

d) Die vertragsgegenständliche THG-Quote richtet sich nach der jeweiligen THG-Anmeldung gemäß Ziffer 3.2.a) oder Ziffer 3.2.b), also ob der Nutzer die THG-Anmeldung gemäß Ziffer 3.2.b) dieser AGB ändert. Der Nutzer ist verpflichtet, alle oben in dieser Ziffer 3.2. für die jeweilige THG-Anmeldung angegebenen Daten und Informationen im Account auf der Plattform aktuell zu halten und alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, insbesondere wenn sich die Haltereigenschaft des Halters oder die Berechtigung des Nutzers ändert samt dem Änderungszeitpunkt (Abmeldedatum bzw. Ummeldedatum). Andernfalls darf co2.auto davon ausgehen, dass alle Informationen und Unterlagen weiterhin aktuell sind. co2.auto ist nicht verpflichtet, die bekanntgegebenen Informationen und Unterlagen zu prüfen oder Nachforschungen anzustellen.

e) Bei ausdrücklicher Zustimmung durch co2.auto kann die THG-Anmeldung abweichend hiervon durch eine sonstige elektronische Übermittlung des Fahrzeugscheins, des Bankkontos sowie sonstiger Unterlagen und Informationen an co2.auto erfolgen. Dies gilt ebenso für die Registrierung. In diesem Fall gilt diese elektronische Übermittlung als Bestätigung alle oben in dieser Ziffer 3.2. dieser AGB genannten, für die jeweilige THG-Anmeldung relevanten Umstände.

 

3.3. Über die Plattform können beliebig viele Elektrofahrzeuge anmeldet werden. Für jedes Elektrofahrzeug ist eine separate THG-Anmeldung erforderlich und es kommt ein separater THG-Quotenvertrag, wie in dieser Ziffer 3. beschrieben, zustande.

 

3.4. Der THG-Quotenvertrag kommt zustande, indem co2.auto via E-Mail ausdrücklich den Vertragsschluss bestätigt und damit das Angebot des Nutzers annimmt. Damit vereinbaren der Nutzer und co2.auto gemäß § 11 Abs. 3 KVO die Einreichung von Strommengen gemäß Ziffer 3.2.a) oder Ziffer 3.2.b) dieser AGB. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des THG-Quotenvertrages. co2.auto ist insbesondere berechtigt, die THG-Anmeldung abzulehnen.

3.5. co2.auto kann vor und nach Abschluss des THG-Quotenvertrages den hochgeladenen Fahrzeugschein sowie die eingegebenen Daten zum Elektrofahrzeug sowie zum Nutzer, einschließlich einer Bevollmächtigung und/oder Nachweis der Vertretungsbefugnis, und, falls der Nutzer ein Berechtigter ist, die Daten zum Halter, sowie sonstige angegebenen Daten und hochgeladene Unterlagen überprüfen. Auf Aufforderung von co2.auto hat der Nutzer neue Kopien der hochgeladenen Unterlagen, insbesondere des Fahrzeugscheins, zu übersenden, falls die bislang hochgeladenen Unterlagen unleserlich sind oder sonst zur Nachfrage Anlass geben, und auf Anfrage weitere, für die Bescheinigung der THG-Quote notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere wenn diese vom Umweltbundesamt oder sonstigen Behörden nachgefragt werden. Sollten die im Rahmen der THG-Anmeldung eingegebenen Daten zum Elektrofahrzeug offenbar nicht mit denen aus dem Fahrzeugschein übereinstimmen, so wird co2.auto die eingegebenen Daten korrigieren und an die Daten im Fahrzeugschein anpassen.

3.6. Der Nutzer kann einen THG-Quotenvertrag jeweils im betreffenden Kalenderjahr oder bis zu dem auf der Plattform bekanntgegebenen Tag im Folgejahr abschließen.

4. Übertragung der THG-Quote und Verkauf der THG-Quote

4.1. Mit Abschluss des THG-Quotenvertrags beauftragt der Nutzer co2.auto und räumt der Nutzer an co2.auto das übertragbare Recht ein, die Einreichung gemäß § 11 Abs. 8 KVO der an das betreffende Elektrofahrzeug abgegebenen Strommenge, zum Zwecke der Anrechenbarkeit dieser Strommenge, für das betreffende Kalenderjahr vorzunehmen (§ 11 Abs. 3 KVO) und die Bescheinigung des Umweltbundesamts gemäß § 11 Abs. 9 KVO ausstellen zu lassen sowie diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verwerten, ins besondere die darin genannte Strommenge durch Verkauf als Dritter iSd § 7a Abs. 1 letzter Satz KVO an Verpflichtete zu übertragen („Übertragung der THG-Quote“). Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass – soweit rechtlich und tatsächlich möglich und von co2.auto gewünscht – co2.auto die Bescheinigung auf eigenen Namen oder den Namen eines Dritten ausstellen lassen oder diese an einen Dritte zum Verkauf an einen Verpflichteten iSd KVO übertragen kann.

4.2. Der Nutzer erklärt bei THG-Anmeldung, dass er für den von co2.auto geltend zu machenden Zeitraum im betreffenden Kalenderjahr über die von der Übertragung erfasste THG-Quote uneingeschränkt verfügungsberechtigt ist und dieses nicht anderweitig übertragen hat, verpfändet oder gepfändet ist, keine Rechte Dritter daran bestehen und auch nicht auf sonstige Weise über dieses Recht verfügt worden ist. Im Übrigen bleibt das Recht des Halters bzw. des Berechtigten, über das Elektrofahrzeug zu verfügen, unberührt. Der Nutzer hat co2.auto mitzuteilen, wenn das Elektrofahrzeug erst während des jeweiligen Kalenderjahres auf den Halter zugelassen wurde (einschließlich Zulassungsdatum) und wenn der Halter während des jeweiligen Kalenderjahres nicht mehr Fahrzeughalter oder nicht mehr Berechtigter ist (einschließlich Abmeldedatum bzw. Ummeldedatum). Im Fall der Zulassung, Abmeldung oder Ummeldung eines Elektrofahrzeuges während eines Kalenderjahres gilt der THG-Quotenvertrag nur für den Zeitraum des Kalenderjahres ab der Zulassung bzw. bis zum Abmeldedatum bzw. Ummeldedatum, so dass eine THG-Quote nur für diesen Zeitraum entsteht.

4.3. Sofern der Nutzer nicht zugleich Halter ist, muss der Nutzer zur Übertragung der THG-Quote und zum Erhalt der ePrämie sowie zur Abgabe von Erklärungen zum THG-Quotenvertrag jeweils gemäß diesen AGB vom Halter berechtigt worden sein. Der Nutzer hat die Berechtigung auf Anfrage von co2.auto nachzuweisen. co2.auto behält sich vor, den Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt erst nach Vorliegen eines solchen Nachweises zu stellen.

4.4. co2.auto (oder gegebenenfalls ein von co2.auto gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB bestimmter Dritter) ist berechtigt, im Falle einer positiven Bestätigung der THG-Quote des Umweltbundesamts, die nach dieser Ziffer 4 übertragene THG-Quote im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Verpflichtete iSd KVO zu verkaufen und zu übertragen. co2.auto sammelt über die Plattform die THG-Quoten einer Vielzahl von Nutzern und verkauft diese THG-Quoten von verschiedenen Nutzern entweder alle gemeinsam oder in unterschiedlichen, zufällig zusammengesetzten Pools oder getrennt voneinander. co2.auto hat dabei, insbesondere hinsichtlich Zeitpunkt des Verkaufs, die Zusammensetzung, den Verkaufspreis und die Art und Weise des Verkaufs, nach billigem Ermessen auch im Interesse der Nutzer zu handeln.

4.5. § 11 Abs. 2 KVO verlangt, dass co2.auto als Antragsberechtigte für Strommengen Anträge zur Anrechnung von Strommengen beim Umweltbundesamt nur stellen kann, wenn die Mindestmenge an elektrischem Strom, die zur Anrechnung gebracht wird, zumindest 100.000 kWh im jeweiligen Kalenderjahr beträgt. Sollte dies der co2.auto nicht möglich sein, hat co2.auto den Nutzer darüber unverzüglich zu informieren, sobald co2.auto diese Mindestmenge mit Sicherheit nicht mehr erreichen kann. In diesem Fall erlischt der THG-Quotenvertrag.

5. Antrag auf Bescheinigung beim Umweltbundesamt

5.1. Gegenstand des THG-Quotenvertrages ist auch, dass co2.auto den notwendigen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt gemäß § 11 Abs. 8 KVO unter Übermittlung des Fahrzeugscheins sowie der notwendigen Daten des Halters für sich (oder gegebenenfalls für einen von co2.auto gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB bestimmten Dritten) stellt. Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass co2.auto auch sonstige Anmeldungen und Anträge bei Behörden durchführen darf, soweit diese für den THG-Quotenhandel erforderlich sind.

6. Auszahlung der ePrämie

6.1. Als Gegenleistung für die Übertragung der THG-Quote gemäß Ziffer 4. dieser AGB zahlt co2.auto eine ePrämie in der Höhe gemäß Ziffer 6.2. dieser AGB an den Nutzer. Der Anspruch auf die ePrämie steht nur unter der Bedingung der Ausstellung der Bescheinigung des Umweltbundesamts gemäß § 11 Abs. 8 KVO zu und entsteht mit Erhalt der Zahlung durch co2.auto aufgrund des Verkaufs und Übertragung der THG-Quote. Der Nutzer kann den Status, insbesondere den Status der Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt, auf der Plattform abrufen. Der Anspruch auf die ePrämie entsteht insbesondere dann nicht, wenn das Umweltbundesamt keine Bescheinigung der THG-Quote ausstellt, insbesondere wenn das Umweltbundesamt einen vom Nutzer zu vertretenden oder verursachten Mangel feststellt, der Nutzer nicht die erforderlichen Informationen oder Unterlagen an co2.auto rechtzeitig übermittelt, das angemeldete Elektrofahrzeug für den von co2.auto geltend gemachten Zeitraum im betreffenden Kalenderjahr bereits registriert und angemeldet wurde, der angegebene Halter nicht Halter des Elektrofahrzeuges ist oder der Antrag von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zurückgewiesen wird.

6.2. Die Höhe der Zahlung gemäß Ziffer 6.1. dieser AGB wird gemäß der auf der Plattform dargestellten Methode auf Grundlage des Netto-Betrages (d.h. abzüglich allfälliger gesetzlicher USt.), den co2.auto durch Vermarktung und Verkauf der THG-Quote an Verpflichtete iSd KVO (oder gegebenenfalls an einen von co2.auto gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB bestimmten Dritten) erzielt, abzgl. Vermittlungs- und Verarbeitungskosten von co2.auto berechnet („ePrämie“). Die errechnete ePrämie enthält allfällige gesetzliche USt. Die auf der Plattform für das maßgebliche Elektrofahrzeug angegebene ePrämie ist eine illustrative Schätzung für das entsprechende Kalenderjahr je angemeldetem Elektrofahrzeug bei pauschalierter Einreichung gemäß § 11 Abs. 8 Z. 2 lit. d letzter Satz KVO. Die tatsächliche ePrämie ist abhängig vom erzielten Erlös durch den Verkauf der THG-Quote an Verpflichtete iSd KVO (oder gegebenenfalls an einen von co2.auto gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB bestimmten Dritten) sowie der Berechnung und abzgl. Vermittlungs- und Verarbeitungskosten und kann daher niedriger oder höher sein. Im Fall einer Einreichung von konkreten gemessenen Strommengen gemäß § 11 Abs. 8 Z. 2 lit. d erster Teilsatz KVO ist die ePrämie überdies auch von der durch nachvollziehbare Aufzeichnungen dokumentierte, an das Elektrofahrzeug abgegebene energetische Menge an elektrischem Strom abhängig.

6.3. Die Zahlung der ePrämie erfolgt nach Verkauf und Übertragung der THG-Quote an Verpflichtete iSd KVO (oder gegebenenfalls an einen von co2.auto gemäß Ziffer 4.1. dieser AGB bestimmten Dritten) und Erhalt der Zahlung vom Käufer binnen vierzehn (14) Tagen. Voraussichtlich wird der Verkauf und die Übertragung der THG-Quote etwa im September des jeweiligen Folgejahres stattfinden.

6.4. Die Auszahlung der ePrämie erfolgt auf das im Account hinterlegte Bankkonto gemäß Ziffer 3.2.ii) dieser AGB. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen. co2.auto übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der hinterlegten Kontodaten und ist entsprechend nicht haftbar, falls diese Daten fehlerhaft sind und co2.auto die Fehlerhaftigkeit nicht zu vertreten hat. Hat der Nutzer keine oder keine gültigen Kontodaten hinterlegt, so wird co2.auto diesen hierüber benachrichtigen. Eine Auszahlung der ePrämie kann nicht erfolgen, solange kein oder kein gültiges Bankkonto gemäß Ziffer 3.2.ii) dieser AGB hinterlegt ist. Wenn der Nutzer ein Unternehmer ist, kann eine Auszahlung der ePrämie zudem nur erfolgen, wenn dessen UID oder dessen Steuernummer gemäß Ziffer 2.2. dieser AGB mitgeteilt wurde.

6.5. Die Rechnungslegung in Bezug auf die ePrämie erfolgt im Wege einer Gutschrift, die co2.auto ausstellt und an den Nutzer übermittelt. Wenn ein Nutzer als Unternehmer zum Umsatzsteuerausweis berechtigt ist, wird er dies co2.auto über die Plattform mitteilen; die Entrichtung der Umsatzsteuer auf die ePrämie erfolgt in diesem Fall durch co2.auto.

 

7. Pflichten der Vertragsparteien; Rücktritt und Kündigung durch co2.auto

7.1. Der Nutzer hat bei seiner Registrierung auf der Plattform und im Rahmen der Anmeldung des Elektrofahrzeuges für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Lesbarkeit der eingereichten Unterlagen und Angaben Sorge zu tragen. Der Nutzer darf keine verfälschten und manipulierten Daten und Informationen bekanntgeben. Der Nutzer ist verpflichtet, co2.auto etwaige Änderungen seiner Daten und, falls abweichend, der Daten des Halters (insbesondere der Kontakt- und Kontodaten) unverzüglich über seinen Account mitzuteilen bzw. die Daten im Account entsprechend anzupassen.

7.2. Sollte ein Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machen oder seine Pflichten aus Ziffern 3.1., 3.2., 4.2. und 4.3. verletzen und entstehen co2.auto hierdurch Schäden, so ist der Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet. Hinsichtlich der vergeblichen Aufwendungen für eine Anmeldung bei dem Umweltbundesamt steht co2.auto ein Ersatzanspruch zu. Die vergeblichen Aufwendungen werden auf eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30 festgelegt, wenn der Nutzer nicht niedrigere Bearbeitungskosten nachweist. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7.3. co2.auto ist verpflichtet, bei Vorliegen aller angeforderten Informationen einen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt gemäß § 11 Abs. 8 KVO für ein Kalenderjahr bis zum 1. März des Folgejahres zu stellen. Sollte das Umweltbundesamt die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 11 Abs. 8 KVO verweigern, vom Nutzer zu vertretende oder verursachte Mängel feststellen, weitere Informationen oder Unterlagen anfordern oder sollte der Antrag von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zurückgewiesen werden, so informiert co2.auto den Nutzer hierüber. Auf Aufforderung von co2.auto hat der Nutzer unverzüglich solche Unterlagen und Informationen nachzureichen und zu übermitteln, die zur positiven Ausstellung der Bescheinigung der THG-Quote durch das Umweltbundesamt gemäß § 11 Abs. 8 KVO noch fehlen und zukünftig benötigt werden. Daraufhin wird co2.auto ein zweites und letztes Mal einen Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt stellen. Sollte die Informationen und Unterlagen zur Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt gemäß § 11 Abs. 8 KVO nicht ausreichen, enden damit die Pflichten der co2.auto gegenüber dem Nutzer.

7.4. Da der Antrag auf Bescheinigung der THG-Quote beim Umweltbundesamt gemäß § 11 Abs. 8 KVO für ein Kalenderjahr nur bis zum 1. März des Folgejahres gestellt werden kann, müssen alle dafür notwendigen und vom Umweltbundesamt angeforderten Informationen co2.auto rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt, d.h. ausnahmslos bis zu dem auf der Plattform bekanntgegebenen Tag im Folgejahr, vorliegen. Insbesondere muss der Nutzer co2.auto rechtzeitig eine aktuelle und leserlicher Kopie des Fahrzeugscheins und im Fall von Ziffer 3.2.b) rechtzeitig nachvollziehbare Aufzeichnungen iSd KVO zur Verfügung stellen. co2.auto wird den Nutzer informieren, welche Informationen zur Antragstellung noch fehlen und bis wann der Nutzer diese zwingend an co2.auto zu übermitteln hat.

7.5. co2.auto kann vom THG-Quotenvertrag zurücktreten bzw. den THG-Quotenvertrag fristlos kündigen, wenn

a) das gemäß Ziffer 3.1. angemeldete Elektrofahrzeug nicht anmeldeberechtigt ist, oder

b) die Bestätigungen und Zusicherungen des Nutzers gemäß Ziffer 3.2. unrichtig sind; oder

c) der Nutzer seiner Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht gemäß Ziffern 3.2., 3.5., 4.2. und 4.3. oder 7.3. Satz 4 nicht binnen angemessener Frist nachkommt, oder

d) der Nutzer die Informationen nicht gemäß Ziffern 3.2., 3.5., 4.2., 4.3. und 7.4. bis zum von co2.auto mitgeteilten Zeitpunkt einreicht, oder

e) das Umweltbundesamt die Bescheinigung der THG-Quote aufgrund einer Verletzung der Pflichten aus Ziffern 3.2., 3.5., 4.2., 4.3. und 7.4. verweigert.

 

8. Vertragsdauer und Vertragsverlängerung

8.1. Jeder THG-Quotenvertrag gilt für ein Kalenderjahr.

8.2. Der Abschluss eines THG-Quotenvertrages für ein weiteres Kalenderjahr erfolgt auf der Plattform entweder durch

a) einen erneuten Upload des Fahrzeugscheins wie gemäß Ziffer 3.2. dieser AGB vorgesehen oder

b) Anklicken des Buttons „Verlängern“, womit der Nutzer bestätigt, dass sich die Daten, Unterlagen und Informationen betreffend des jeweiligen Elektrofahrzeuges nicht geändert haben und der Nutzer einen THG-Quotenvertrag für ein weiteres Kalenderjahr abschließen will.

Dabei hat der Nutzer auch das neue Kalenderjahr anzuwählen. Dieses Angebot des Nutzers gilt als Bestätigung der in Ziffer 3.2. dieser AGB genannten Umstände und Zustimmung zu den dann geltenden AGB. co2.auto kann dieses Angebot gemäß den Bestimmungen in Ziffer 3. annehmen oder ablehnen sowie ergänzende Informationen und Unterlagen vom Nutzer anfordern.

9. Widerrufsrecht

Ist der Nutzer Verbraucher, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von co2.auto.

10. Haftung

10.1. Ansprüche des Nutzers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Nutzers (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, (ii) aus zwingendem Recht, (iii) aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der co2.auto, oder (iv) aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet co2.auto nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.2. Die Einschränkungen der Ziffer 10.1. gelten für sämtliche vertraglichen und nicht vertraglichen Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit einem THG-Quotenvertrag, der Übertragung der THG-Quote oder diesen AGB resultieren.

10.3. co2.auto ist für ein Verschulden Dritter in dem gleichen Ausmaß verantwortlich wie für eigenes Verschulden (vorbehaltlich der in dieser Ziffer 10.1. festgelegten Haftungsbeschränkung), wenn und soweit diese Dritten als Erfüllungsgehilfen der co2.auto handeln. Hinsichtlich des THG-Quotenvertrages ist co2.auto nie für ein Verschulden des Umweltbundesamtes oder anderer Behörden verantwortlich, da diese keine Erfüllungsgehilfen sind.

10.4. Die in diesen AGB geregelten Haftungsbeschränkungen zugunsten der co2.auto gelten auch für Fälle persönlicher Haftung von Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der co2.auto.

 

11. Änderungen der AGB

 

11.1. Änderungen dieser AGB werden dem Nutzer spätestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen in Textform angeboten.

11.2. Die angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Nutzer diesen zustimmt. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn der Nutzer die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat („Zustimmungsfiktion“). Auf diese Zustimmungsfiktion wird co2.auto in seinem Angebot besonders hinweisen. Die Zustimmungsfiktion gilt nur, wenn die Änderung erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil:

a) Bestimmungen dieser AGB durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden; oder

b) Bestimmungen dieser AGB durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder von co2.auto nicht mehr verwendet werden dürfen; oder

c) die Rechtslage sich hinsichtlich der Entstehung einer THG-Quote ändert und der Nutzer oder co2.auto diese Veränderung bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehen konnte.

11.3. Die Zustimmungsfiktion der Ziffer 11.2 gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Regelungen zur Beendigung oder sonstige wesentliche Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen würde. In diesem Fall wird co2.auto die Zustimmung in Textform einholen.

11.4. Macht co2.auto von der Zustimmungsfiktion nach Ziffer 11.2 Gebrauch, so kann der Nutzer den Vertrag fristlos zu dem im Angebot genannten Änderungsdatum beenden. Auf dieses Recht wird co2.auto auch ausdrücklich hinweisen.

11.5. Alternativ kann co2.auto auch Änderungen der AGB zumindest zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbieten und für den Fall, dass der Nutzer den Änderungen nicht zustimmt, den THG-Quotenvertrag mit dem Nutzer zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung der AGB kündigen. Dies wird co2.auto insbesondere dann machen, wenn die Durchführung eines THG-Quotenvertrages ohne die vorgeschlagenen Änderungen oder die Zustimmungsfiktion gemäß Ziffer 11.3. nicht möglich ist. Auf die Kündigung für den Fall, dass keine Zustimmung des Nutzers erfolgt, wird co2.auto ausdrücklich in seiner Verständigung an den Nutzer hinweisen.

12. Sonstiges

12.1. Der Nutzer, der ein Verbraucher ist, kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestrittenen sind oder wenn die Gegenforderung des Nutzers in rechtlichem Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit gegenüber co2.auto steht oder co2.auto zahlungsunfähig ist. Der Nutzer, der ein Unternehmer ist, verzichtet hiermit auch in diesen Fällen unbedingt und unwiderruflich darauf, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben.

12.2. Die AGB unterliegen österreichischem Recht.

12.3. Erfüllungsort ist der Sitz von co2.auto in Wien.

12.4. Für Nutzer, die Unternehmer sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen dem co2.auto und diesem Unternehmer ergebenden Streitigkeiten aus den AGB der Sitz von co2.auto in Wien, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

12.5. Für Nutzer, die Verbraucher sind, ist der Gerichtsstand der gesetzliche Gerichtsstand.

12.6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB können nur in Textform oder Schriftform geändert, ersetzt oder ergänzt werden.

12.7. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

12.8. Vertragssprache ist Deutsch.

12.9. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. co2.auto ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

12.10. Diese AGB werden durch co2.auto dem Nutzer übermittelt. Sie werden über die Internetseite nur während ihrer Gültigkeitsdauer zum Abruf bereitgehalten. Die co2.auto empfiehlt den Nutzern, die AGB durch Ausdruck oder Speicherung als Datei zu sichern.


Leider verwenden Sie einen inkompatiblen Browser

Wir nutzen auf unserer Seite Features, die Ihr Browser leider nicht unterstützt.

Wie wär's mit einem Update auf einen modernen Browser?