Jetzt bis zu 180€* ePrämie für Ihr E-Auto in Österreich sichern!


  • keine Zusatzkosten
  • Anmeldung in wenigen Minuten
  • etablierter Anbieter

JETZT ePRÄMIE SICHERN

*die genaue Summe steht bis dato noch nicht fest, da der Strommix für 2024 erst Anfang 2025 bekannt gegeben wird. Zudem kann die tatsächliche Summe nur in voller Höhe ausgezahlt werden, sofern Sie das gesamte Jahr der Fahrzeughalter waren, ansonsten lediglich anteilig. Wir halten Sie auf dem Laufenden.



In nur drei Schritten zur ePrämie – so geht’s


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Kostenloses Konto anlegen

Registrieren Sie sich auf unserem Portal. In Ihrem Profilbereich können Sie Ihre Kontaktdaten und Kontoinformationen hinterlegen und verwalten.


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Sie haben bereits ein Konto bei uns? Dann können Sie sich ganz einfach über unseren Login-Button anmelden.


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Fahrzeug registrieren

Laden Sie ein Foto oder Scan der Vorder- und Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Bescheinigung in Papier- oder Scheckkartenform vorliegen haben.
Hinweis: Für jedes hinzukommende E-Fahrzeug benötigen wir ebenfalls die Zulassungsbescheinigung.

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ePrämie garantiert erhalten

Wir von co2-auto.at erledigen alles Weitere für Sie und zahlen Ihnen als E-Auto-Halter Ihre THG ePrämie pro E-Auto aus. Diese bekommen Sie auf das angegebene Konto ausgezahlt. Wir überweisen Ihnen Ihre Prämie kurze Zeit nach dem Handel Ihrer eQuote.




Wieso erhalte ich für mein E-Auto Geld?


Was steckt hinter dem Quotenhandel?

Seit Anfang 2023 regelt die eQuote oder auch ePrämie den THG-Quotenhandel in Österreich. Was heißt das? Mineralölkonzerne und Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, sind verpflichtet, ihre Kraftstoffe schrittweise durch nachhaltigere beziehungsweise klimaneutral erzeugte zu ersetzen. Alternativ dazu können sie sogenannte eQuoten kaufen, um ihre CO2-Emissionen auszugleichen.

Damit ist die eQuote der deutschen THG-Quote sehr ähnlich.

Wie kommt die ePrämie zustande?

Anfang 2023 trat die Novelle der Kraftstoffverordnung in Österreich in Kraft. Diese ermöglicht bereits jetzt, mit dem eigenen E-Auto oder einer (halb-)öffentlichen Ladestation geleistete CO2-Einsparungen (sogenannte eQuoten) zu vermarkten. Diese entstehen durch das Laden der E- Fahrzeuge im Gegensatz zum Betanken eines Verbrenners.

Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden eQuoten erst ab 100.000 kWh geladenem Strom vom Umweltbundesamt zertifiziert und gehandelt. Daher sammeln wir die Quoten von E-Fahrern und übermitteln sie gebündelt an das Umweltbundesamt.



So berechnet sich die ePrämie für 2024*:


Die genaue Summe, die wir an Sie auszahlen können, steht aktuell noch nicht fest, da die Bekanntgabe des Strommix für 2024 und damit der Marktpreis der Quote pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalent, welcher für die Berechnung entscheidend ist, erst Anfang 2025 bekanntgegeben wird. Wir können Ihnen daher aktuell nur einen ungefähren Maximalwert geben (ohne Gewähr) und zeigen Ihnen auf, wie sich dieser berechnet.
Wichtig: Die Höhe der Zahlung ist auch abhängig von der Zulassungsdauer. Haben Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise erst im Mai dieses Jahres zugelassen, erhalten Sie die ePrämie 2024 aliquot für die Monate Mai bis Dezember.


CO2-Einsparung je E-Kfz x Ausgleichsbetrag = Maximale ePrämie je E-Kfz


Zur Erläuterung: Verfehlt ein quotenpflichtiges Unternehmen seine THG-Minderungsziele, muss es für jede Tonne CO2-Äquivalent, die zu viel emittiert wurde, eine Strafzahlung leisten (= Ausgleichsbetrag).


Ein Rechenbeispiel (Zur Berechnung wurde für das CO2-Äquivalent der Wert für das Jahr 2022 verwendet):


CO2-Einsparung


1,494 t CO2-Äquivalent

Dieser Wert ist abhängig vom Strommix 2024, der erst Anfang 2025 bekannt gegeben wird.


x

Ausgleichsbetrag


120€/t CO2-Äquivalent

Dieser Wert ist der maximale Marktpreis pro Tonne CO2-Äquivalent.



max. ePrämie


180€

Maximal zu erreichende ePrämie.


*ohne Gewähr, abzgl. Vermittlungs- und Verarbeitungskosten



Wann bekomme ich mein Geld für 2024?


Bereits jetzt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug für 2024 bei uns zu registrieren. Da wir die gesammelten Quoten nur einmal im Folgejahr (zwischen dem 1. Januar und dem 01. März) an das Umweltbundesamt (UBA) weiterleiten können, haben Sie bis Mitte Februar 2025 Zeit, Ihre Dokumente für den Auszahlungszeitraum 2024 bei uns einzureichen. Anschließend prüft das UBA die Daten und zertifiziert diese. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass die Bestätigung voraussichtlich erst im August 2025 erfolgt. Sobald uns diese vorliegt, handeln wir Ihre eQuote (voraussichtlich im September). Die Auszahlung der ePrämie erfolgt dann kurze Zeit nach dem Handel.



Voraussetzungen für die ePrämie:



  • Sie sind Halter eines bzw. mehrerer rein batterieelektrischen Autos oder
  • betreiben eine oder mehrere (halb-) öffentliche Ladestationen.
  • Das E-Fahrzeug ist in Österreich auf Sie oder Ihre Firma zugelassen und Ihnen liegen die Fahrzeugpapiere vor.
  • Das Fahrzeug muss zweispurig sein, das heißt für E-Mopeds, E-Motorräder o. Ä. kann keine ePrämie ausgezahlt werden.

  • Sie haben ein Profil bei uns angelegt und ein Bild/einen Scan Ihres Fahrzeugscheins hochgeladen.
  • Sie haben Ihr Fahrzeug für das betreffende Kalenderjahr noch nicht bei einem anderen Anbieter zum eQuotenhandel angemeldet.

Hinweis: Plug-in-Hybride können leider nicht berücksichtigt werden.


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